Was ist zu tun
Allgemein
Bei einem Todesfall entscheiden immer die Angehörigen, oder ein letzter Wille des Verstorbenen,
welche Art der Bestattung (Erd- oder Feuerbestattung, Seebestattung) durchzuführen ist. Ebenso
welches Bestattungsunternehmen mit der Durchführung beauftragt werden soll. Üblicher Weise
wird mit dem Bestatter vor Ort (für den Ort zuständig) Kontakt aufgenommen.
Da es aber durchaus sein kann, dass Sie einen besonderen Wunsch (den Bestatter betreffend)
haben, freuen wir uns über ihr Vertrauen.
Bevor Sie irgendwelche weiteren Schritte unternehmen, sollten Sie mit uns in Kontakt treten.
Wir werden alles Weitere mit Ihnen Besprechen und gemeinsam abklären.
Wir sind für sie täglich und rund um die Uhr erreichbar. Dies gilt auch für Sonn- und Feiertage.
Unsere Telefonnummern: 07674-64284 oder 0664-40 15 500.
Für jeden Todesfall benötigen wir folgende Unterlagen:
- Geburtsurkunde der/des Verstorbenen (Taufschein wenn Geburtsdatum vor 1938)
- Heiratsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis oder Heimatschein (nach 1938 ausgestellt)
- Sterbeurkunde des Ehepartners
- Scheidungsurkunde mit Rechtskraftvermerk
- Nachweis über einen akademischen Grad
- Meldezettel der/des Verstorbenen (falls vorhanden)
- Ein gutes Foto der/des Verstorbenen (muß kein Passbild sein)
- Bekleidung komplett (keine Schuhe)
- Eventuell Adressenliste für Partenversand
Der Tod erfolgt im Hause (natürlicher Tod)
Wir kümmern uns um die Verständigung eines Totenbeschauers oder eines diensthabenden
Arztes. Anschließend kommen wir und bereiten alles für die Abholung der/des Verstorbenen
vor und Besprechen mit Ihnen die weitere Vorgehensweise (sofortiger Abtransport, kurze
Verabschiedungsfeier, vereinbaren eines späteren Abholtermines).
Wenn der Angehörige im Krankenhaus, Alten- oder Pflegeheim stirbt
Wir vereinbaren einen Termin für ein Gespräch, in dem alle notwendigen Schritte besprochen
werden. Dieses Gespräch kann bei uns im Hause, bei Ihnen zu Hause oder an einem sonstigen
Ort stattfinden. Es können alle Beteiligten daran teilnehmen.
Tod durch einen Unfall oder Selbsttötung
In diesem Fall ist immer die Polizei zu verständigen. Erst nach einer Freigabe der/des Verstorbenen
durch die Staatsanwaltschaft kann über den Leichnam verfügt werden. Dennoch können wir schon
vorher ein Gespräch führen.
Todesfall für ein anatomisches Institut
Hier ist es notwendig, dass das Krankenhaus, in dem der Tod eingetreten ist, von dieser Verfügung
Bescheid weiß. Alles andere (Überführung ins Institut, vorhergehende Trauerfeier,...) Organisieren wir.
Nach der Beerdigung
Für Sie fallen nun einige Dinge an, die zu erledigen sind, und wo wir unsere Hilfe anbieten können.
Nach jedem Todesfall wird ein Verlassenschaftsverfahren eingeleitet. Das Standesamt, welches
den Tod beurkundet hat, ist verpflichtet, das zuständige Bezirksgericht (nach dem Wohnort
der/des Verstorbenen) zu verständigen. Dieses bestellt einen für den Wohnort beauftragten
Notar die Verlassenschaft aufzunehmen.
Die Hinterbliebenen werden vom Notar zur Todesfallaufnahme vorgeladen.
Mitzubringen sind (falls vorhanden):
Namen, Adressen und Geburtsdaten der nächsten Verwandten
Sterbeurkunde
Testamente
Bescheide über die Bestellung zum Sachwalter
Pensionsabschnitte der/des Verstorbenen
Kurze Aufstellung und Belege über den Nachlass ( Bank- und Sparbücher, Wertpapierkonten,
Grundbuchsauszüge, Versicherungsbelege,...)
Aufstellung und Belege über Schulden, sowie Ausgaben anlässlich der Krankheit, des Todesfalles
und des Begräbnisses und einen Kostenvoranschlag für den Grabstein.
Ansuchen um Witwen/Witwer/Waisenpension
Für dieses Ansuchen benötigen Sie
Geburtsurkunde des Ansuchenden und der Kinder
Staatsbürgerschaftsnachweis des Ansuchenden und der Kinder
Heiratsurkunde die nach dem Tod des Partners ausgestellt ist (mit Vermerk des Todes)
Todesbestätigung der/des Verstorbenen Partners
Eventuell vorhandene Einkommensnachweise des Ansuchenden und der Kinder
Pensionsbescheide der/des Verstorbenen
Bei diesem Ansuchen sind wir Ihnen, oder ihre Gemeinde gerne behilflich (oder auch eine
Gewerkschaftsorganisation)
Abmeldungen
Falls der/die Verstorbene Mitglied bei diversen Vereinen war, sind diese Mitgliedschaften
abzumelden. Ebenso Abbestellungen von Abonnements, Ummeldung der Wohnung, Strom,.......
Grabpflege
Nachdem Sie einen Grabstein frühestens nach einem 3/4 Jahr wieder aufstellen können,
ist es notwendig das Grab provisorisch zu richten. Wenden Sie sich an uns, wir erledigen
das für Sie. |